Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines


1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle an Holzhausen Fotografie erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt. Diese Leistungsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern.


2. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.


3. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


4. Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist:
Sarah Holzhausen– Gimritzer Str. 13a – 06193 Wettin-Löbejün 
E-Mail: holzhausenfotografie@outlook.de 

Steuernummer:  110/232/08492 (Einstufung als Kleinunternehmer gemäß §19 UStG)

USt-IdNr.: DE366137505

 


5. “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle von Holzhausen Fotografie hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Gedruckte Papierbilder, digitale Bilder in Online-Galerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.).


2. Nutzungs- und Urheberrechte


1. Das Urheberrecht der Fotografien liegt immer bei Holzhausen Fotografie.


2. Die von Holzhausen Fotografie hergestellten Fotografien sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde. Der Auftraggeber darf die Fotos nicht mit Gewinnerzielungsabsicht weiternutzen, außer dies wurde ausdrücklich anders schriftlich vereinbart.


3. Überträgt Holzhausen Fotografie Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.


4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Holzhausen Fotografie.


5. Der Auftraggeber hat kein Recht, die Fotografien zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.


6. Bei der Verwendung der Fotografien in Online- und/oder in Printmedien ist Holzhausen Fotografie und der Inhaber als Urheber der Fotografien zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Holzhausen Fotografie. zum Schadensersatz.


7. Die Roh-Daten verbleiben bei Holzhausen Fotografie. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht. Diese Daten können in bearbeiteter Form nach Absprache mit der Fotografin durch einen zusätzlichen Betrag, unter gleichen Vertragsbedingungen erworben werden.


3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt


1. Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten wie Fahrtkosten, Versandkosten, Requisiten, Studiomieten etc. sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.


2. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreise in Euro.


3. Preisänderungen sind Nachbestellungen und zukünftigen Aufträgen vorbehalten, ausgenommen davon sind verbindliche Bestellungen, die Bestandteil des Vertrages sind.


4. Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe dem im Vertrag vereinbarten Betrag zu zahlen. Dieser Betrag ist gleichzeitig die Shootinggebühr und wird separat in Rechnung gestellt. Erst mit Eingang der Gebühr bei Holzhausen Fotografie gilt der im Vertrag genannte Termin als gebucht. Trifft die Zahlung nicht oder nicht fristgerecht ein, so ist die Fotografin nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.


5. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 7 (in Worten: sieben) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Holzhausen Fotografie bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung herbeizuführen.


6. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotografien Eigentum von Holzhausen Fotografie. Ist ein Download Vertragsgegenstand, so erfolgt die Freischaltung erst nach Zahlungseingang.


7. Ratenzahlung wird auf Wunsch angeboten.


8. Einzelbilder/Dateien werden nicht angeboten.


4. Ausführung der Vertragspflichten


1. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotografien dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von Holzhausen Fotografie unterliegen. Reklamationen
und/oder Mängelrügen hinsichtlich des der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes (insbesondere im Bezug auf Licht und Perspektive) und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.


2. Nach Vorsortierung werden die Fotografien von Fotografien durch Holzhausen Fotografie in einer Onlinegalerie zur Einsicht an den Kunden zur Verfügung gestellt. Hier wählt der Kunde vor ab aus, welche Fotos am Ende zur Bearbeitung übergehen sollen. Im Nachgang werden diese vollständig bearbeitet und dem Auftraggeber an dem persönlichen Termin übergeben oder in einer Onlinegalerie zum Downloaden Verfügung gestellt.

 

3. Der Auftraggeber erhält die Bilder als JPG Dateien in einer Onlinegalerie zum Download oder auf Nachfrage gegen einen Aufpreis von 5€ einem USB Stick (sofern sie die Dateien erworben sind).


4. Während eines Fotoshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.


5. Bildbearbeitung


1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil von Holzhausen Fotografie und ist sich bewusst, dass seine Fotografien in ähnlichem Stil
bearbeitet werden.


2. Die professionelle Bearbeitung/Retusche der Bilder erfolgt im alleinigen Ermessen der Fotografin. Eine von der Kundin gewünschte Nachretusche von Bildern wird mit einer Mehraufwandspauschale von 5 € pro Bild berechnet.


3. Retusche von durch die Kundin vermeidbaren Dingen wie zum Beispiel aber nicht ausschließlich: Korrektur von: Mani-/Pediküre,Rasur, Haarfarbe, Selbstbräuner,
nicht passender Unterwäsche erfolgt nicht oder wird gesondert berechnet.


4. Eine körperformverändernde Retusche wird nicht angeboten.


5. Die nachträgliche Bearbeitung von Fotografien von Holzhausen Fotografie und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, Hinzufügen von Text, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.


6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Fotografien von Holzhausen Fotografie im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.


6. Gewährleistung, Haftung


1. Gegen die Fotografin gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen
Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der Fotografin verursacht worden ist.


2. Holzhausen Fotografie haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Dateien und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten auf einen Computer entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz.


3. Holzhausen Fotografie ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Druckereien etc. zu beauftragen.


4. Die Fotografin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.


5. Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an Holzhausen Fotografie zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es
sind handelt. Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen.


7. Rücktritt / Stornierung / Verschiebung


1. Der Shootingtermin kann einmalig verschoben werden. Danach verfällt die vereinbarte Shootinggebühr in voller Höhe an.


2. Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall oder höhere äußere Umstände.


3. Die Shootinggebühr ist eine Terminreservierungsgebühr und wird bei Stornierung nicht erstattet.


8. Absage von Leistungen durch Holzhausen Fotografie 


1. Holzhausen Fotografie behält sich vor, jederzeit – auch bereits gebuchte – Leistungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere eine Krankheit der Fotografin sein.


2. Im Falle der Absage durch Holzhausen Fotografie wird eine bereits gezahlte Gebühr vollständig erstattet.


9. Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO


1. Holzhausen Fotografie erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.


2. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags und zur Direktwerbung erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b), f) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt. Gegebenenfalls werden die Daten zwecks Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten
an einen Steuerberater und bei ausstehenden Zahlungen zwecks Inkassomaßnahmen an Dienstleister weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

 

3. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.


4. Holzhausen Fotografie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Fotografien nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.


5. Die Fotografien werden für die Bereitstellung in einer passwortgeschützten Online-Galerie an die Dropbox International Unlimited Company oder PicDrop GmbH weitergegeben.

 

10. Schlussbestimmungen


1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Wettin-Löbejün.


2. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.


4. Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

 

Wettin-Löbejün, 23.01.2024